Aufgabengebiet:
- Schadstofferkundung
- Probenahme durch Sachkundiges Personal nach PN 98 unter Berücksichtigung der TRGS 519, 521 und 524
- Bewertung der Analysenergebnisse und Erstellung eines Schadstoffgutachtens
- Bewertung von Sanierungsdringlichkeit für schwachgebundene Asbestprodukte nach der Asbestrichtlinie der Länder
- Erstellung eines Sanierungskonzepts durch Asbestsachverständigen
- Beratung, Planung und Überwachung von Schadstoffsanierungen nach TRGS 519
gute Gründe für ein Schadstoffgutachten:
- Wertermittlung einer Immobilie
- Sanierung, Umbaumaßnahmen
- Abbruch
Als Asbestsachverständige bin ich ihr Spezialist bei der Erkennung und Beratung von
Asbest.